Der Urheberschutz.

Bibbi im Sturm auf Borkum
Bibbi im Sturm auf Borkum

Weiter ergänzend gehe ich hier auf den Urheberschutz ein. OK! Urheber müssen nicht geschützt werden. Ich verstehe unter Urheberschutz, den Schutz eines Bildes, mit dem Hinweis auf den Urheber. Diese Hinweise, sind dem Gesetz nach, immer geschützt. Denn das Bearbeiten und / oder Entfernen dieser Hinweise – Angaben ist strafbar.

Das grundlegend ein Signum, sichtbar in einem Bild, nicht notwendig ist, vor allem wenn dieses dann den Gesamteindruck eines Werkes ruiniert, habe ich ja in dem Beitrag UrhG und Signum allgemein, schon geschrieben. Ferner ist in dem Beitrag Das Wasserzeichen beschrieben wie man dennoch ein Signum unauffällig als Wasserzeichen in ein Bild einbauen kann.

Worauf ich aber hier eingehen will ist Exif und IPTC jeweils als Standard.

Die offizielle Abkürzung ist Exif, nicht EXIF und heißt Exchangeable Image File Format. Diese Exif dient der Abspeicherung von Metadaten in digitalen Bildern. Zu diesen Metadaten zählen

  • Datum und Uhrzeit
  • Orientierung (Bilddrehung)
  • Brennweite
  • Belichtungszeit
  • Blendeneinstellung
  • Belichtungsprogramm
  • ISO-Wert (Lichtempfindlichkeit)
  • Geographische Koordinaten (Daten des Geotagging)
  • Vorschaubild (Thumbnail)

Je nach Kameramodell können die abgespeicherten Daten der Exif unterschiedlich sein. Es werden mal mehr oder weniger Daten abgespeichert. In der Regel werden zum Beispiel noch das Kameramodell und das verwendete Objektiv abgespeichert. Die oben genannten Punkte sind aber die Standarddaten die immer gespeichert werden.

 

Der IPTC-Standard dient ebenfalls zur Speicherung von Metadaten in Bilddateien. IPTC heißt International Press Telecommunications Council. Das abspeichern und die Pflege von IPTC-Metadaten zur Urheberschaft empfiehlt sich für Fotografen um die Urheberschaft zu belegen. Das deutsche Urheberrecht stellt diese Daten unter Schutz mit dem UrhG § 95c. Die IPTC Angaben sind in einige Bereiche unterteilt. Die wichtigsten aber für uns Normalanwender sind die Bereiche Core und Extension.

  • Sämtliche Angabe im Core Bereich betreffen den Ersteller / Fotografen somit eigentlich also den Urheber. Dort stehen Angaben wie Namen, Adressen, Freigaben – Verwendungszweck und Copyright usw. Ich mache hier keine spezielleren Angeben dazu, denn die nutzbaren Felder sind Mannigfach.
  • Die Angaben im Extension Bereich betreffen das Werk an sich. Um auch hier nur einige zu nennen kann man dort hineinschreiben welche Personen man in einem Bild sieht, um was für ein Motiv es sich handelt, Aufnahmeort usw. usw.

Es gibt also keinen besseren Beweis für eine Urheberschaft als die Exif und die IPTC Angaben.

Ich will hier gar nicht näher auf beide eingehen. An alle, für die meine Ausführungen hier neu sind und noch nie was davon gehört haben, es gibt genügend Literatur in Wiki und auch sonst im Netz.

Ich persönlich nutze ja Adobe Software zur Bildbearbeitung und Verwaltung (speziell Bridge) und dort ist alles enthalten was man braucht. Bei Bridge ist aber das beste, man um das IPTC auszufüllen und standardmäßig in jedem Bild einzufügen, keine extra Software mehr benötigt. Man kann zudem in Bridge gleich mehrere IPTCs anlegen, für unterschiedliche Zwecke.

Mit Sicherheit wird es aber eine Vielzahl an Anwendungen geben die dies ebenfalls können.

Worauf ich eingehe hier ist die Tatsache, dass viel zu wenig Fotografen / Imagemaker die Möglichkeit nutzen, ihre Werke vor Missbrauchen zu schützen. Man will sie zwar der Öffentlichkeit präsentieren, wer aber will schon dass ein fremder mit seinem Werk unter Umständen Geld verdient. Dies ist besonders möglich, wenn man Bilder in voller fotografierter Auflösung veröffentlicht. Zum Thema Auflösung wird ein extra Beitrag folgen.

Es gibt Fotografen, die mittels einer speziellen Software, sämtliche Exif Daten in einem Bild löschen. Sorry, die Exif ist das zweite Mittel eine Urheberschaft zu beweisen.

Das erste, ihr erinnert euch, ist das nicht unbedingt sichtbare Wasserzeichen. Ein Wasserzeichen was man nicht direkt sehen kann, optimal platziert, wird auch nicht entfernt. Man kann also direkt Online auf sein Eigentum hinweisen, denn das Wasserzeichen wird nach Hinweis darauf sichtbar. Lange Beweisführungen wären so nicht mehr notwendig.

Anhand der Exif aber kann man den Beweis antreten, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Ort gewesen zu sein. Eben jenem, an dem die Aufnahme entstanden ist. Wie blöd, wenn man vorher aber sämtliche Angaben entfernt hat. Jener welcher den Missbrauch begangen hat, ist unter Garantie nicht um diese Zeit, an diesem Tag, an diesem Ort gewesen. Erst recht besitzt er kein Kameramodell mit entsprechendem Objektiv welches in der Exif, heute in der Regel, sicherlich auch drin steht.

Wie toll ist es da zudem, wenn man wenigstens seine Aufnahmen im RAW Format vorliegen hat. Denn jedem sollte klar sein, dass man mit der Original RAW Dateien nicht arbeiten sollte. Sondern immer nur an einer Kopie. Änderungen die in einem RAW Konverter (Entwickler) vorgenommen werden, werden ja destruktiv in einer zweiten, unsichtbaren XMP Datei gespeichert. Diese XMP Datei ist unwiderruflich mit der RAW Datei verbunden. Das ist einer der Gründe, warum die Datenmenge meist unerklärlich auf der Festplatte ansteigt. Destruktiv heißt, die Original RAW bleibt unangetastet. Sämtliche Änderungen stehen in dieser XMP. Ein Beweis dafür gefällig. Wenn man in dem Entwickler z.B. die Belichtungszeit und den Weißabgleich ändert, das RAW dann aber nicht mit diesen Änderungen wieder als RAW speichert entsteht unsichtbar diese XMP Datei in der diese Änderungen stehen. Ich speichere grundsätzlich keine geänderte RAW Datei, sondern öffne die RAW direkt in PS als PSD oder TIFF Datei. Wenn man dann später diese RAW Datei erneut im Entwickler aufruft erscheint die Vorschau mit den Änderungen. Wobei auch die veränderten Regler mit den vorgenommenen Werten angezeigt werden. Wenn man die dann wieder zurück auf null schiebt werden diese Änderungen wieder zurück genommen. Man kann aber auch die unsichtbaren- versteckten Dateien anzeigen. Die entsprechende XMP Datei einfach löschen und man hat wieder sein Kameraoriginal.

Für alle, für die RAW Neuland ist! Ich werde später noch näher auf RAW eingehen.

Das dritte und zuverlässigste Mittel ist jedoch die Möglichkeit IPTC zu nutzen. Wie ich ja in diesem Blog schon einige Male geschrieben habe, ist das Bearbeiten, Entfernen, Hinzufügen eben solcher Angaben verboten. Jeder der sich auskennt wird es ohnehin wissen und kennt die empfindlichen Strafen die folgen können.

Jener der sich nicht auskennt und dies könnte die Mehrheit von Missbrauchern fremder Werke sein, wissen im günstigsten Fall gar nichts von diesen Angaben. Also ist es ein leichtes seine Urheberschaft eben damit zu beweisen.

Hey Leute!

Es geht immer nur um den Beweis der Urheberschaft.

Dieser Beweis ist dann am süßesten, wenn man natürlich von einem Missbrauch seines Werkes erfahren hat. Am sinnvollsten ist der zweifelsfreie Beweis wenn der Missbrauchende mit dem fremden Werk auch noch Geld verdient hat.

Es soll Leute geben, die veröffentlichen ihre Werke nur um einen Missbrauch auf die Spur kommen zu können. Ja, ja, davon könnte man bequem leben.

Natürlich ist das erste aber, dass man von dem Missbrauch erfährt. Dies alleine ist schwer genug.

Ich bin ja schon anderswo auf Fälle bei Google+ eingegangen wo dieser Missbrauch mannigfach begangen wird. (Ich erwähne hier nur Google da ich in keinem anderen Sozialen Netzwerk vertreten bin.) Hierbei meine ich nicht das wiederveröffentlichen usw. Man kann diese Funktion ja deaktivieren. Dieses Deaktivieren schützt aber nicht vor Missbrauch. Alles was man auf einem Monitor sieht ist ohnehin schon auf dem Rechner. Hier und da tauchen Bilder bei Personen auf die man schon mal irgendwo gesehen hatte. Nur plötzlich ohne hässlichem Signum. Also muss ein Bild auf den Rechner kopiert worden sein um es dann bearbeiten zu können. Wie gesagt dies ist in der heutigen Zeit kein großer Aufwand mehr!

Auch nicht schlecht, wenn dann ein Bild auftaucht bei Leuten dessen Name nicht annähernd zum Signum passt und der Zusatz bezüglich „ursprünglicher Veröffentlichung“ entfernt wurde. Google und alle anderen Anbieter einer sozialen Plattform, oder generell im Netz, fügen diesen Ursprung nicht hinzu weil es so toll aussieht. Sondern aus rechtlichen Gründen. Man kann nämlich das Recht der Veröffentlichung nicht mit Anlegen eines Account bei Google und allen anderen Anbietern abtreten. Man müsste zu jedem veröffentlichten Werk eine schriftliche Abtretungserklärung vornehmen. Dies wäre nicht umsetzbar. Man erteilt lediglich das stille Recht der Wiederveröffentlichung bzw. des Teilens. Wie gesagt, man kann diese Funktion bei jeder Veröffentlichung deaktivieren! Deutsches Recht ist nicht aushebelbar! Würde jeder die Funktion deaktivieren, wäre ein direkter Missbrauch jederzeit nachvollziehbar und sofort für jedermann sichtbar. Am einfachsten wäre natürlich Google würde diese Funktion direkt abschaffen. Also nutzt die euch gegeben Möglichkeiten sinnvoll. Jedem, am PC bearbeiteten, Bild kann man eine einmal angelegte IPTC per einfachem Mausklick hinzufügen. Soviel, bzw. sowenig Zeit, sollte eigentlich jeder aufbringen. Immerhin beschäftigt sich so mancher so intensiev mit Fotografie, dass es schon wieder erstaunlich ist wie wenig sich diese mit ihrem tatsächlichen Eigentum beschäftigen.

Später dann geht es weiter mit dem Farbmanagement – Bildauflösungen usw..  Also bis später!

Euer Michael Essers (Arcticbear)

Das Wasserzeichen.

wasserzeichen
Das Haus zwischen den Felsen – Bretagne

Hier folgt also eine Anweisung – Lösungsansatz, wie man auch elegant und unauffällig ein Wasserzeichen in ein Bild einbauen kann, ohne direkt die Bildaussage und/oder den Gesamteindruck zu ruinieren.

Umsetzbar ist dies natürlich nur wenn der Geltungstrieb nicht besonders ausgeprägt ist.

Warum Geltungstrieb? Nun das ist doch ganz einfach! Denn warum sonst schreibt jemand einen Namenszug farblich total unpassend, auch noch in fetten Lettern, mitten in ein Bild. Selbst wenn ein solches Signum am äußersten Rand eines Bildes platziert wird, so ist es unpassend wenn es farblich überhaupt nicht passen will und nur ablenkt. Es gibt genügend Beispiele hierfür im Netz. Da ich aber niemanden direkt ansprechen will, habe ich selber einige Beispiele erstellt.

Schaut es euch mal genauer an.

 

Weiße Schrift passt nicht.
Bild 1 weiße Schrift nah an die Bildaussage passt überhaupt nicht. Stellt sich also die Frage warum macht jemand sowas?
affenhand_wenigruin
Bild 2 graue Schrift auf den Gitterstab. Fällt fast nicht auf, und ruiniert nicht die Bildaussage.
affenhand
Bild 3 gar kein Signum aber ein Wasserzeichen, fast überhaupt nich auffällig.

Für mich persönlich kommt ein Signum wie in Bild 1 überhaupt nicht in Frage.

Zum einen will das Weiß der Schrift überhaupt nicht passen, die Schrift ist zu groß und die Platzierung ist extrem schlecht. Wobei eine Platzierung, egal wo im Bild, bei diesem Signum immer extrem zerstörerisch wäre.

Das Signum im Bild 2  ist zwar eher akzeptabel aber richtig gefallen will es mir zumindest auch nicht richtig. Wäre aber die perfekte Alternative zum ersten Bild.

Schauen wir uns Bild 3 an. In diesem Bild ist mein Wasserzeichen enthalten. Durch die Platzierung und die Art, wie ich es hinzugefügt habe, ist es wohl kaum sichtbar. Es mag sogar Leute geben die es überhaupt nicht sehen. Aber selbst wenn es erkannt wird, ist das Entfernen extrem aufwendig.

 

Hier will ich jetzt auf die in den drei Bildern verwendeten Möglichkeiten eingehen.

  • Ich muss hier bekannt machen, dass ich mich persönlich nur mit der Vorgehensweise oder Umsetzung innerhalb PhotoShop’s auskenne. Um meine Lösungen umsetzten zu können muss jedenfalls eine Bearbeitungssoftware her die mit Ebenen arbeiten kann. Sorry nochmals, aber ich kenne leider nur PS CS6, aber dennoch kann meine Lösung für viele interessant oder hilfreich sein.

Nehmen wir Bild 1. mit der weißen Schrift. Eine Bearbeitung die so ziemlich allen bekannt ist. Einfach mit dem Textwerkzeug eine weiße Schrift auf ein Bild geschrieben. Darauf gehe ich nicht weiter ein. Denn euch sollte mittlerweile klar sein, das man sowas eigentlich überhaupt nicht machen sollte. Ihr wisst ja nun, fehlplatziert, unschön, zerstörerisch usw. Hab’s ja nun oft genug erwähnt.

Bild 2. in jedem Fall erwähnenswert, da dieses Signum nicht so extrem auffällt. Es wird eigentlich genauso wie im ersten Bild hergestellt, jedoch wurde als Farbton eine Farbe ausgewählt die im Bild vorhanden ist. Ein etwas dunklerer Grauton. Zudem wurde der Schriftzug auf den Gitterstab platziert, da die Horizontale nun mal schon als Element vorhanden ist. Das Signum ist zwar sichtbar, aber es ruiniert dennoch nicht den Gesamteindruck der Aufnahme. Also so was ist dann durchaus akzeptabel. Außerdem könnte man der Schrift durchaus noch einen leichten Schatten verpassen. Dadurch gewinnt der Schriftzug an Plastizität. Solche Signaturen werden von mir persönlich aber auch nicht eingefügt.

Bei Bild 3. wird es zwar etwas aufwendiger, aber eine Arbeit die man nur einmal machen muss.

Ich gehe also jetzt auf

Wasserzeichen
mein eigenes Wasserzeichen

ein.

Bei dieser Grafik handelt es sich um ein PNG Bild (hier dies ist auch die Originalgröße. Eine Größe die mehr als ausreichend es für Bilder die im Web veröffentlicht wird.) Hergestellt auf einem transparenten Hintergrund. Aus einem  Bild einer Objektivlinsed habe ich einen runden Ausschnitt eben der Objektivlinse ausgeschnitten und mittig platziert. Genau mittig auf dieser Linse ist ein Copyrightzeichen zu sehen. Dann als eigene Ebene die Schrift hinzugefügt. Über den Ebenenstil wurden Effekte hinzugefügt. Schatten, abgeflachte Kanten usw. Den Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Die Objektivlinse wurde über die Ebeneneigenschaft in der Deckkraft reduziert. Erst nachdem mir dieses Logobild gefallen hat, habe ich natürlich die PSD Datei gespeichert und dann eine neue Datei mit nur einer Ebene generiert. Dieses Bild habe ich dann als 8bit PNG gespeichert.

Immer dann wenn ich also eine Aufnahme veröffentlichen möchte füge ich dieses PNG meinem Bild hinzu. Skaliere es auf eine passende Größe  und platziere es an einer Stelle die nicht sofort sichtbar ist. Nun kommt aber der entscheidender Punkt. Da das alles ja in PS als Ebene passiert kann ich bei der Ebeneneigenschaft des Wasserzeichens “Luminanz” auswählen, dadurch bekommt das gesamte Wasserzeichen die Farbgebung des Hintergrundes.

Hier die Beispiele.

logo_beispiel
Schaut euch dieses Bild in Groß an!

 

Was ihr in dem großen Bild dann genau seht ist, von links nach rechts,

  1. Logo in voller Größe aber unverändert. Also Original.
  2. Logo in voller Größe aber nur die Ebenendeckkraft auf 40% reduziert.
  3. Logo in voller Größe die Ebeneneigenschaft auf “Luminanz” gestellt.
  4. Logo in voller Größe die Ebeneneigenschaft auf “Luminanz” gestellt und die Deckkraft auf 25% reduziert.

Und nun kommt‘s, in dem Bild ist noch ein weiteres 5 Logo / Wasserzeichen enthalten. Dieses wurde um knapp 40% in der Größe reduziert und die Deckkraft des beträgt 30%.

Bei diesem Logo können wir dann eventuell von einem super Kopierschutz reden.

OK, Kopierschutz ist der falsche Ausdruck. Denn ein digitales Bild im digitalen Medium kann ich nicht vor dem kopieren schützen. Reden wir also davon, beweisen zu können, dass mir dieses Bild gehört. Egal wo auch immer es auftauchen mag.

Es geht immer einzig und alleine nur darum, die Urheberschaft beweisen zu können. Mein Geltungstrieb ist nicht so hoch, als dass ich da fett in ein Bild “Michael Essers” reinschreiben muss, aber dennoch habe ich meinem Werk, mit dem Logo, schaut noch mal nach ob ihr es findet, ein Signum/Wasserzeichen gegeben. Wenn man das Wasserzeichen dann tatsächlich findet, dürfte ein solches jedoch nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen sein. Ähnlich wie bei der Affenhand.

Übrigens; dass ein Bild von mir ist, steht in jeder Veröffentlichung, egal wo auch immer. Beziehe ich mich hier auf Google+, steht zumindest immer ganz ober wer der Veröffentlichender ist. Dass dies nicht immer der Urheber ist oder sein muss, habe ich ja schon zuvor erwähnt. Im Gegenteil, bei Google+ tauchen Bilder von Veröffentlichenden auf die selber keine Urheber sind. Da wird auch  weder der Urheber noch sonst etwas angegeben. (Ein strafbare Handlung, die im extremsten Fall mit Gefängnis bestraft werden kann, wenn man dann keine schriftliche Erlaubnis von tatsächlichen Urheber besitzt. Bei meinen Bilder aber mindestens den üblichen Schadensersatz fällig werden lässt.)

Warum sollte ich also eine so hervorragende Aufnahme wie diese hier, oder auch jede andere, mit einem fetten Schriftzug ruinieren. Ich mag diese Bilder so wie sie sind. Leider sieht man immer mehr Fotografen die ihre Werke ruinieren. Warum muss immer in fetten weißen Buchstaben ein Name impliziert werden? (Es ist sehr schade, dass man immer häufiger wirklich hervorragende Aufnahmen sieht, Aufnahmen wo man sehrwohl sehen kann dass da jemand nicht einfach nur auf den Auslöser gedrückt hat, sondern nachgedacht hat. Dann aber die besten Aufnahmen mit seinem Schriftzug ruiniert.) Dass man es auch anders, eleganter, machen kann wollte ich euch hier zeigen. Vielleicht werden ja die ein oder anderen meine Lösungen oder Anregungen umsetzten wollen. Scheut nicht mir zu schreiben. Ich bin bereit noch viel gezielter auf die ein oder andere Frage und Lösung einzugehen.

Und somit kommen wir dann zum nächsten Thema “Der Urheberschutz”, oder auch dann optimaler Diebstahlsschutz. Auch dieser Begriff ist nicht richtig. Diebstahlsschutz gibt es ja nicht. Der einzige wahre Diebstahlsschutz ist “Bilder einfach nicht zu veröffentlichen“.

Aber ob man jederzeit zweifelsfrei beweisen kann ob man Urheber ist oder nicht, geht noch viel eleganter und zudem geschützter. Überlassen sollte man es aber auf keinem Fall einem falschen Signum oder einem Wasserzeichen.

Zum nächsten Blogbeitrag  Der Urheberschutz.

Das UrhG und Signaturen allgemein.

Das bin ich mit Bibbi auf'm Arm.
Das bin ich mit Bibbi auf dem Arm. Oberhalb vom Umbrailpass und unterhalb vom Stifser Joch.

Meine Meinung, wenn es um allgemeine Signaturen in Bildern geht!

Denkt bitte dran: Alles was nun folgt ist meine persönliche Meinung – Einstellung.

Anlass hierfür ist, dass man sehr oft Bilder sieht, in denen Signaturen auftauchen die eigentlich nicht zu einem Bild passen wollen. Dadurch meist ziemlich hässlich aussehen und in der Regel nicht vorteilhaft im Bild platziert wurden. Dies geschieht täglich immer wieder auf ein Neues.

Eines vorweg!    „Über Geschmack kann, oder sollte, man nicht streiten.“   Das weiß ich sehr wohl, aber meine Meinung sollte schon erlaubt sein.

Aus diese Grund wende ich mich an all diejenigen unter euch, welche eventuell selber schon gesehen und festgestellt haben, dass einem an dem ein oder anderen Bild etwas nicht gefällt, aber eventuell zunächst nicht klar ersichtlich ist warum dies so ist.

Vorab will ich mit eigenen Worten niederschreiben worum es hier also eigentlich geht!

Es wird oft die Meinung vertreten dass die Signatur dem Kopierschutz dient. Dem ist nicht so!

Denn laut Copyright Gesetz muss man, um einen Kopierschutz zu haben, keine Copyrightzeichen oder Signatur einfügen. Dieses Gesetzt gilt einheitlich fast weltweit. Oft sieht man ein Copyrightzeichen, nämlich das © mit einer Jahreszahl und einem Namen. Die Jahreszahl soll Auskunft darüber geben wann der Schutz anfing. Früher galt nämlich mal dieser Schutz für 10 Jahre. Dem ist aber nicht mehr so. Nach internationalem Recht beginnt der Schutz mit der Schaffung eines Werkes und dann unbefristet. Der Schutz ist zudem vererbbar. Der Name gibt Auskunft darüber wer das Recht auf diesen Schutz besitzt. Dies muss aber nicht zwingend der Urheber sein. Denn ein Urheber kann das  Copyright an eine andere Person abtreten haben. Aus rechtlicher Sicht, sollte diese Abtretung immer schriftlich erfolgen. Es macht also  gar keinen Sinn einen Namen ins Bild zu packen. Denn der Veröffentlichende muss gar nicht Urheber sein. Aus diesem Grund wäre es sinnvoller bei einer Veröffentlichung den Fotografen anzugeben und ein Vermerk das man Rechte (welche auch immer) besitzt. In diesem Zusammenhang weise ich auch noch mal darauf hin, dass Eigentum und Besitz zwei völlig verschiedene rechtliche Dinge sind.

Für das Copyright ist das Urhebergesetz [UrhG] maßgebend. Im UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) wird genau geregelt wer ein Urheber ist und welchen Schutz seine Werke besitzen.

Am wichtigsten aus diesem UrhG ist kurz und bündig zusammengefasst:

Nur der Urheber (also der Ersteller oder Schaffende) hat das Recht der Vervielfältigung, der Verbreitung, der öffentlichen Wiedergabe und zur Bearbeitung seines Werkes. Fotografien, genießen als Lichtbildwerke unmittelbaren Urheberschutz. Dem Rechtsinhaber stehen dadurch bei Verletzung des Urheberrechts umfassende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Alleine schon wegen des UrhG und des Copyrights ist es also eigentlich absolut unnötig eine Signatur einzufügen, wenn sie zum Kopierschutz dienen soll. Ein Kopierschutz ist sie zudem in der heutigen Zeit nicht mehr. Denn es ist ein leichtes die Signatur, mit entsprechender Bearbeitungssoftware, zu entfernen.

Eine Signatur kann also, wie bei allen anderen Kunstwerken auch, nur ein Hinweis auf den Urheber sein. Dazu würde dann streng genommen lediglich der eigene Name reichen.

  • Auf einen erheblich besseren Kopierschutz gehe ich zu einem späteren Zeitpunkt hier näher ein.

Hier geht es nicht um die Signatur an sich. Persönlich bin ich auch kein Verfechter von Signaturen. Immerhin befindet sich in all meinen Werken auch eine Signatur.

Hier geht es um falsch platzierte viel zu auffällige Signaturen, die in der Regel die Hauptaussage eines Werkes zerstören. Jeder Schaffende macht sich in der Regel Gedanken zur Gestaltung seiner Werke. In der Regel! Warum zerstört dann also ein Schaffender sein Werk mit der unmotivierten Platzierung einer Signatur. Ich nenne sie Unmotiviert, da in der Regel der Gesamteindruck eines Werkes ruiniert wird. Denn an die optimale Platzierung eines Signums wurde aber bei den Überlegungen zur Gestaltung einer Aufnahme sicherlich nicht gedacht.

Zwei Beispiele!

Anklicken und in Originalgröße betrachten.

Zerstörerische Signatur
Unmotivierte zerstörerische Signatur
Unauffälliges Signum
Unauffälliges Signum
Unmotivierte zerstörerische Signatur
Unmotivierte zerstörerische Signatur
Kaum auffällige Signatur
Kaum auffällige Signatur

Ich erwähnte es ja schon. Ein wirklicher Kopierschutz ist keine dieser Beispielsignaturen. Warum ich zwei Signaturen unmotiviert nenne, will ich eingehender erklären.

Schaut euch das Bild mit einer unmotivierten Signatur in Groß an. Nun schaut auf die Hauptaussage und nur auf diese. Bei dem Hundekopf ist dies natürlich der gesamte Kopf. Oder wenn man es dann so will die Augen- und Nasenpartie. Wenn ihr euch nun nur darauf konzentriert versucht das Signum immer wieder den Blick auf sich zu ziehen. Dies nenne ich gesamtzerstörerische Signatur. Bei dem Sonnenuntergangsbild ist das noch gravierender, weil das weiße Signum nun überhaupt nicht ins das Bild passt.

Und wenn euch meine beiden Beispiel nun verdeutlicht haben wie bescheiden und zerstörerisch sowas auf ein Aussage eines Bildes ist, also der Gesamteindruck leidet, warum wird es dann gemacht? Meine Meinung dazu ist dass es nur was damit zu tun hat der Welt zu zeigen “schaut her, hier bin ich, bin ich nicht toll”!

Ich bin also wie gesagt kein Verfechter von Signaturen, habe allerdings auch keinen sehr starken Geltungstrieb. Zumindest nicht so stark dass ich meine Werke und dessen Gesamteindruck, oder gar deren Hauptaussage, um die es ja geht bei Fotografien mit einer Signatur zu ruinieren. Aus diesem Grund nenne ich meine Signatur, die in allen meinen Werken vorhanden ist, auch Wasserzeichen. Wasserzeichen sind unauffällig, zerstören keine Bildaussage, und dienen hervorragend als Beweis zur Urheberschaft. Denn was ich nicht sehe, braucht auch nicht strafbar entfernt zu werden.

Hier zeige ich euch nochmal mein Headerbild vom Blog.

Auch hier ist ein Wasserzeichen drin.
Auch hier ist ein Wasserzeichen drin.

Viel Spaß beim Suchen.

Da sag mir noch mal jemand, dass dies nicht ein toller Schutz ist. Zumindest wird es mir ziemlich leicht fallen meine Urheberschaft anhand alleine des Wasserzeichens zu beweisen. Denn man muss schon gezielt danach suchen um es dann überhaupt entfernen zu können. Was aber nicht auffällt, braucht auch nicht gesucht zu werden.

Ihr seht schon, es geht mit also nicht um die Signatur an sich, ob aber künftig meine Leser weiter machen wie bisher, nachdem sie darüber nachgedacht haben, würde mich interessieren.

Zum nächsten Blogbeitrag  Das Wasserzeichen.