Der Urheberschutz.

Bibbi im Sturm auf Borkum
Bibbi im Sturm auf Borkum

Weiter ergänzend gehe ich hier auf den Urheberschutz ein. OK! Urheber müssen nicht geschützt werden. Ich verstehe unter Urheberschutz, den Schutz eines Bildes, mit dem Hinweis auf den Urheber. Diese Hinweise, sind dem Gesetz nach, immer geschützt. Denn das Bearbeiten und / oder Entfernen dieser Hinweise – Angaben ist strafbar.

Das grundlegend ein Signum, sichtbar in einem Bild, nicht notwendig ist, vor allem wenn dieses dann den Gesamteindruck eines Werkes ruiniert, habe ich ja in dem Beitrag UrhG und Signum allgemein, schon geschrieben. Ferner ist in dem Beitrag Das Wasserzeichen beschrieben wie man dennoch ein Signum unauffällig als Wasserzeichen in ein Bild einbauen kann.

Worauf ich aber hier eingehen will ist Exif und IPTC jeweils als Standard.

Die offizielle Abkürzung ist Exif, nicht EXIF und heißt Exchangeable Image File Format. Diese Exif dient der Abspeicherung von Metadaten in digitalen Bildern. Zu diesen Metadaten zählen

  • Datum und Uhrzeit
  • Orientierung (Bilddrehung)
  • Brennweite
  • Belichtungszeit
  • Blendeneinstellung
  • Belichtungsprogramm
  • ISO-Wert (Lichtempfindlichkeit)
  • Geographische Koordinaten (Daten des Geotagging)
  • Vorschaubild (Thumbnail)

Je nach Kameramodell können die abgespeicherten Daten der Exif unterschiedlich sein. Es werden mal mehr oder weniger Daten abgespeichert. In der Regel werden zum Beispiel noch das Kameramodell und das verwendete Objektiv abgespeichert. Die oben genannten Punkte sind aber die Standarddaten die immer gespeichert werden.

 

Der IPTC-Standard dient ebenfalls zur Speicherung von Metadaten in Bilddateien. IPTC heißt International Press Telecommunications Council. Das abspeichern und die Pflege von IPTC-Metadaten zur Urheberschaft empfiehlt sich für Fotografen um die Urheberschaft zu belegen. Das deutsche Urheberrecht stellt diese Daten unter Schutz mit dem UrhG § 95c. Die IPTC Angaben sind in einige Bereiche unterteilt. Die wichtigsten aber für uns Normalanwender sind die Bereiche Core und Extension.

  • Sämtliche Angabe im Core Bereich betreffen den Ersteller / Fotografen somit eigentlich also den Urheber. Dort stehen Angaben wie Namen, Adressen, Freigaben – Verwendungszweck und Copyright usw. Ich mache hier keine spezielleren Angeben dazu, denn die nutzbaren Felder sind Mannigfach.
  • Die Angaben im Extension Bereich betreffen das Werk an sich. Um auch hier nur einige zu nennen kann man dort hineinschreiben welche Personen man in einem Bild sieht, um was für ein Motiv es sich handelt, Aufnahmeort usw. usw.

Es gibt also keinen besseren Beweis für eine Urheberschaft als die Exif und die IPTC Angaben.

Ich will hier gar nicht näher auf beide eingehen. An alle, für die meine Ausführungen hier neu sind und noch nie was davon gehört haben, es gibt genügend Literatur in Wiki und auch sonst im Netz.

Ich persönlich nutze ja Adobe Software zur Bildbearbeitung und Verwaltung (speziell Bridge) und dort ist alles enthalten was man braucht. Bei Bridge ist aber das beste, man um das IPTC auszufüllen und standardmäßig in jedem Bild einzufügen, keine extra Software mehr benötigt. Man kann zudem in Bridge gleich mehrere IPTCs anlegen, für unterschiedliche Zwecke.

Mit Sicherheit wird es aber eine Vielzahl an Anwendungen geben die dies ebenfalls können.

Worauf ich eingehe hier ist die Tatsache, dass viel zu wenig Fotografen / Imagemaker die Möglichkeit nutzen, ihre Werke vor Missbrauchen zu schützen. Man will sie zwar der Öffentlichkeit präsentieren, wer aber will schon dass ein fremder mit seinem Werk unter Umständen Geld verdient. Dies ist besonders möglich, wenn man Bilder in voller fotografierter Auflösung veröffentlicht. Zum Thema Auflösung wird ein extra Beitrag folgen.

Es gibt Fotografen, die mittels einer speziellen Software, sämtliche Exif Daten in einem Bild löschen. Sorry, die Exif ist das zweite Mittel eine Urheberschaft zu beweisen.

Das erste, ihr erinnert euch, ist das nicht unbedingt sichtbare Wasserzeichen. Ein Wasserzeichen was man nicht direkt sehen kann, optimal platziert, wird auch nicht entfernt. Man kann also direkt Online auf sein Eigentum hinweisen, denn das Wasserzeichen wird nach Hinweis darauf sichtbar. Lange Beweisführungen wären so nicht mehr notwendig.

Anhand der Exif aber kann man den Beweis antreten, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Ort gewesen zu sein. Eben jenem, an dem die Aufnahme entstanden ist. Wie blöd, wenn man vorher aber sämtliche Angaben entfernt hat. Jener welcher den Missbrauch begangen hat, ist unter Garantie nicht um diese Zeit, an diesem Tag, an diesem Ort gewesen. Erst recht besitzt er kein Kameramodell mit entsprechendem Objektiv welches in der Exif, heute in der Regel, sicherlich auch drin steht.

Wie toll ist es da zudem, wenn man wenigstens seine Aufnahmen im RAW Format vorliegen hat. Denn jedem sollte klar sein, dass man mit der Original RAW Dateien nicht arbeiten sollte. Sondern immer nur an einer Kopie. Änderungen die in einem RAW Konverter (Entwickler) vorgenommen werden, werden ja destruktiv in einer zweiten, unsichtbaren XMP Datei gespeichert. Diese XMP Datei ist unwiderruflich mit der RAW Datei verbunden. Das ist einer der Gründe, warum die Datenmenge meist unerklärlich auf der Festplatte ansteigt. Destruktiv heißt, die Original RAW bleibt unangetastet. Sämtliche Änderungen stehen in dieser XMP. Ein Beweis dafür gefällig. Wenn man in dem Entwickler z.B. die Belichtungszeit und den Weißabgleich ändert, das RAW dann aber nicht mit diesen Änderungen wieder als RAW speichert entsteht unsichtbar diese XMP Datei in der diese Änderungen stehen. Ich speichere grundsätzlich keine geänderte RAW Datei, sondern öffne die RAW direkt in PS als PSD oder TIFF Datei. Wenn man dann später diese RAW Datei erneut im Entwickler aufruft erscheint die Vorschau mit den Änderungen. Wobei auch die veränderten Regler mit den vorgenommenen Werten angezeigt werden. Wenn man die dann wieder zurück auf null schiebt werden diese Änderungen wieder zurück genommen. Man kann aber auch die unsichtbaren- versteckten Dateien anzeigen. Die entsprechende XMP Datei einfach löschen und man hat wieder sein Kameraoriginal.

Für alle, für die RAW Neuland ist! Ich werde später noch näher auf RAW eingehen.

Das dritte und zuverlässigste Mittel ist jedoch die Möglichkeit IPTC zu nutzen. Wie ich ja in diesem Blog schon einige Male geschrieben habe, ist das Bearbeiten, Entfernen, Hinzufügen eben solcher Angaben verboten. Jeder der sich auskennt wird es ohnehin wissen und kennt die empfindlichen Strafen die folgen können.

Jener der sich nicht auskennt und dies könnte die Mehrheit von Missbrauchern fremder Werke sein, wissen im günstigsten Fall gar nichts von diesen Angaben. Also ist es ein leichtes seine Urheberschaft eben damit zu beweisen.

Hey Leute!

Es geht immer nur um den Beweis der Urheberschaft.

Dieser Beweis ist dann am süßesten, wenn man natürlich von einem Missbrauch seines Werkes erfahren hat. Am sinnvollsten ist der zweifelsfreie Beweis wenn der Missbrauchende mit dem fremden Werk auch noch Geld verdient hat.

Es soll Leute geben, die veröffentlichen ihre Werke nur um einen Missbrauch auf die Spur kommen zu können. Ja, ja, davon könnte man bequem leben.

Natürlich ist das erste aber, dass man von dem Missbrauch erfährt. Dies alleine ist schwer genug.

Ich bin ja schon anderswo auf Fälle bei Google+ eingegangen wo dieser Missbrauch mannigfach begangen wird. (Ich erwähne hier nur Google da ich in keinem anderen Sozialen Netzwerk vertreten bin.) Hierbei meine ich nicht das wiederveröffentlichen usw. Man kann diese Funktion ja deaktivieren. Dieses Deaktivieren schützt aber nicht vor Missbrauch. Alles was man auf einem Monitor sieht ist ohnehin schon auf dem Rechner. Hier und da tauchen Bilder bei Personen auf die man schon mal irgendwo gesehen hatte. Nur plötzlich ohne hässlichem Signum. Also muss ein Bild auf den Rechner kopiert worden sein um es dann bearbeiten zu können. Wie gesagt dies ist in der heutigen Zeit kein großer Aufwand mehr!

Auch nicht schlecht, wenn dann ein Bild auftaucht bei Leuten dessen Name nicht annähernd zum Signum passt und der Zusatz bezüglich „ursprünglicher Veröffentlichung“ entfernt wurde. Google und alle anderen Anbieter einer sozialen Plattform, oder generell im Netz, fügen diesen Ursprung nicht hinzu weil es so toll aussieht. Sondern aus rechtlichen Gründen. Man kann nämlich das Recht der Veröffentlichung nicht mit Anlegen eines Account bei Google und allen anderen Anbietern abtreten. Man müsste zu jedem veröffentlichten Werk eine schriftliche Abtretungserklärung vornehmen. Dies wäre nicht umsetzbar. Man erteilt lediglich das stille Recht der Wiederveröffentlichung bzw. des Teilens. Wie gesagt, man kann diese Funktion bei jeder Veröffentlichung deaktivieren! Deutsches Recht ist nicht aushebelbar! Würde jeder die Funktion deaktivieren, wäre ein direkter Missbrauch jederzeit nachvollziehbar und sofort für jedermann sichtbar. Am einfachsten wäre natürlich Google würde diese Funktion direkt abschaffen. Also nutzt die euch gegeben Möglichkeiten sinnvoll. Jedem, am PC bearbeiteten, Bild kann man eine einmal angelegte IPTC per einfachem Mausklick hinzufügen. Soviel, bzw. sowenig Zeit, sollte eigentlich jeder aufbringen. Immerhin beschäftigt sich so mancher so intensiev mit Fotografie, dass es schon wieder erstaunlich ist wie wenig sich diese mit ihrem tatsächlichen Eigentum beschäftigen.

Später dann geht es weiter mit dem Farbmanagement – Bildauflösungen usw..  Also bis später!

Euer Michael Essers (Arcticbear)

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